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Für Anwälte, Banken und Privatpersonen

Wissenschaftliche forensische Lösungen für Anwaltskanzleien, Unternehmen und Privatpersonen

Beratung und Leistungsumfang

Für wen sind unsere Leistungen?

Beratungsgespräch mit Mandanten bei Rota Kriminal
  • Anwaltskanzleien und Rechtsanwälte
  • Prüfer und Ermittler
  • Banken und Rechtsabteilungen
  • Natürliche und juristische Personen

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Wenn Sie Rota Kriminal zum ersten Mal telefonisch (+90 505 215 71 10) oder per E-Mail (info@rotakriminal.com) kontaktieren, besprechen wir den Sachverhalt in groben Zügen und klären, wie wir Sie unterstützen können.

Grundsätzlich wird das Original der Urkunde untersucht. Ist das Original nicht zugänglich (etwa weil es sich in gerichtlicher Verwahrung, im Tresor eines Vollstreckungsamts oder Gerichts oder im Gewahrsam bzw. Archiv einer Behörde befindet), ist eine Untersuchung auch anhand hochwertiger Fotokopien, Fotos oder Scans möglich.

Warum Rota Kriminal?

Sie suchen einen erfahrenen, qualifizierten Schriftsachverständigen in der Türkei? Dann sind Sie hier richtig.

  • Sind Sie in der Türkei Opfer einer Fälschung oder eines Betrugs geworden?
  • Glauben Sie, dass Ihre Unterschrift gefälscht wurde?
  • Wurde ein Schuldschein, Scheck, Vertrag oder anderes Dokument in Ihrem Namen gefälscht?
  • Zweifeln Sie an der Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument?

Seit 1995 arbeite ich an Fälschungs- und Betrugsfällen. Mit 30 Jahren Erfahrung und spezialisierter Ausstattung unterstütze ich Sie gern.

Kontakt aufnehmen

Leistungsumfang

Wobei können wir Ihnen helfen?

Ganz gleich, zu welcher Gruppe Sie gehören: Der erste Schritt ist ein Gespräch. Kontaktieren Sie uns für Informationen zu Ablauf und Kosten in Ihrem Fall.

Referenzquellen

Rechtsgrundlagen des Privatgutachtens

  • Art. 293 HMK – Privatgutachten

    Die Parteien können zum Streitgegenstand eine wissenschaftliche Stellungnahme eines Sachverständigen einholen (Art. 293 Abs. 1 HMK). Der Richter kann auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, dass der Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat, angehört wird (Art. 293 Abs. 2 HMK).

    Gesetzestext ansehen
  • Vereinigung der türkischen Rechtsanwaltskammern

    Offizielle Informationsquelle für Rechtsanwälte zum Verfahren bei der Einholung von Gutachten gerichtlicher Sachverständiger und privater Sachverständiger.

    Zur TBB-Website
  • Justizministerium – Sachverständigenwesen

    Offizielle Quelle des türkischen Justizministeriums, das das System der gerichtlichen Sachverständigen (bilirkişi) in der Türkei regelt. Mit Informationen zu Bestellung, Umfang und Verfahren.

    Zur Website des Ministeriums