Unterschriften-, Handschriften- und Urkundenprüfung Bülent Aydoğmuş
Schriftsachverständiger in der Türkei: Unterschriften-, Handschriften- und Urkundenprüfung
Beratung – Untersuchung – Analyse – Gutachten – Schulung
Für Mandanten in der ganzen Türkei und aus dem Ausland.
Willkommen,
Sie suchen einen qualifizierten, erfahrenen Schriftsachverständigen in der Türkei? Dann sind Sie hier richtig.
- Sind Sie in der Türkei Opfer einer Fälschung oder eines Betrugs geworden?
- Glauben Sie, dass Ihre Unterschrift gefälscht wurde?
- Wurde ein Schuldschein, Scheck, Vertrag oder anderes Dokument in Ihrem Namen gefälscht?
- Zweifeln Sie an der Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument?
Seit 1995 arbeite ich an Fälschungs- und Betrugsfällen. Mit 30 Jahren Erfahrung und spezialisierter Ausstattung unterstütze ich Sie gern.
Wir arbeiten für Mandanten in der ganzen Türkei und im Ausland.
Unsere Gespräche bleiben streng vertraulich. Sie erreichen mich rund um die Uhr unter +90 505 215 71 10 oder per E-Mail an info@rotakriminal.com. Ich korrespondiere auf Deutsch und Englisch.
Rechtliche Stellung eines Privatgutachtens in der Türkei
Das türkische Verfahrensrecht erlaubt den Parteien ausdrücklich, ein Sachverständigengutachten einzuholen:
Strafprozessordnung (CMK), Art. 67
„Der Staatsanwalt, der Nebenkläger, sein Vertreter, der Beschuldigte oder Angeklagte, der Verteidiger oder gesetzliche Vertreter kann zum Verfahrensgegenstand, zur Berücksichtigung bei der Erstellung des Gutachtens des gerichtlichen Sachverständigen oder zu diesem Gutachten eine wissenschaftliche Stellungnahme eines Sachverständigen einholen.“ (nicht amtliche Übersetzung)
Zivilprozessordnung (HMK), Art. 293
„Die Parteien können zum Streitgegenstand eine wissenschaftliche Stellungnahme eines Sachverständigen einholen.“ (nicht amtliche Übersetzung)
Nach Art. 293 Abs. 2 HMK kann der Richter auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, dass der Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat, in der Verhandlung angehört wird; Richter und Parteien können ihm Fragen stellen. Ein zu den Akten gereichtes Privatgutachten würdigt das Gericht zusammen mit den übrigen Beweisen frei (Art. 198 HMK, Art. 217 CMK).
Die Parteien können sich daher bei technischen Fragen an zertifizierte Sachverständige wenden, ein Privatgutachten einholen und es dem Gericht als Beweismittel vorlegen. Dies ist IHR GESETZLICHES RECHT.
Was wir untersuchen
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Unterschriftenprüfung
Strittige Unterschriften auf Schuldscheinen, Schecks, Verträgen und anderen Dokumenten: Ist die Unterschrift gefälscht, mit welcher Methode und wer hat tatsächlich unterschrieben?
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Handschriftenvergleich
Vergleich der Handschrift auf einem Dokument mit anderen Dokumenten oder Vergleichsschriftproben, um die Urheberschaft festzustellen.
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Nachweis von Manipulationen
Untersuchung von Schuldscheinen, Schecks, Verträgen und Wertpapieren unter optischen Geräten auf Radierungen, Rasuren oder nachträgliche Ergänzungen.
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Urkundenfälschung
Prüfung hochsicherer Dokumente wie Ausweise, Reisepässe, Visa, Schecks und Banknoten auf Fälschung oder Verfälschung.
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Stempel- und Siegelabdrücke
Vergleich von Stempel-, Farbsiegel- oder Prägesiegelabdrücken mit echten Vergleichsabdrücken, um ihre Herkunft festzustellen.
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Fotokopieuntersuchung
Vergleich von Fotokopien untereinander oder mit Testkopien bestimmter Geräte, um festzustellen, ob sie auf demselben Kopierer entstanden sind.
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Druckerzeugnisse
Vergleich von Computerausdrucken zur Feststellung, ob sie auf demselben Drucker erstellt wurden, und Bestimmung der Drucktechnik.
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Maschinenschrift
Vergleich maschinengeschriebener Texte verschiedener Dokumente, um eindeutig festzustellen, ob sie auf derselben Schreibmaschine entstanden sind.
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Für wen sind unsere Leistungen?
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail (+90 505 215 71 10, info@rotakriminal.com). Wir besprechen Ihren Fall und erläutern, wie wir helfen können.
Schulungsangebote
30 Jahre Erfahrung
Mit modernster Ausstattung führen unsere detaillierten wissenschaftlichen Untersuchungen zum genauesten und objektivsten Ergebnis – damit Sie Ihre Position vor Gericht stärken. Der richtige Weg zur Wahrheit heißt „Rota Kriminal“.
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32.600
Untersuchte Fälle
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3.156+
Mandanten
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+30
Jahre Erfahrung
Rota Kriminal
Wir gehen jeden Fall mit modernster Technik, Berufsethik und jahrzehntelanger Erfahrung an.
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Erfahrene Sachverständige: Jahrzehntelange Fallpraxis, Ausbildung im In- und Ausland, internationale Erfahrung und anerkannte Zertifikate.
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Technik: Untersuchungen mit modernster, auch mobiler Ausstattung – bei Bedarf direkt vor Ort.
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Wissenschaftlich und objektiv: Jede Untersuchung folgt wissenschaftlichen Methoden und wird objektiv bewertet.
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Ethik: Vertraulichkeit und Integrität stehen an erster Stelle. Falldaten werden ausschließlich mit unseren Auftraggebern geteilt.
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E-Mail: info@rotakriminal.com
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Telefon: +90 505 215 71 10
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Büro Adana: Yüzüncüyıl Mah. 85251. Sok. No:26 Çukurova/Adana, Türkei
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Büro Ankara: Çamlıca Mah. Bağdat Cad. İpektaş Cadde Sitesi No: 15 Yenimahalle/Ankara, Türkei
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Büro Istanbul: Şehit Muhtar Cad. Tokatlı Apt. No: 37/7 Taksim/İstanbul, Türkei
Kontakt
Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen der Website von ROTA KRİMİNAL für forensische Urkundenuntersuchung.
Den vollständigen Text finden Sie hier.
Datenschutzhinweis
Informationen von ROTA KRİMİNAL zum Schutz personenbezogener Daten nach dem türkischen Gesetz Nr. 6698 (KVKK).
Den vollständigen Text finden Sie hier.
Ablauf
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1. Kostenlose Erstberatung
Wir klären die Einzelheiten Ihres Falls, skizzieren einen Lösungsweg und erläutern das Vorgehen.
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2. Übermittlung der Dokumente
Die zu prüfenden Dokumente (Schuldscheine, Verträge, Unterschriftenproben) werden sicher digital oder persönlich übergeben. Originale können per Kurier aus dem Ausland gesendet werden.
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3. Technische Untersuchung
Im Labor werden Unterschriften und Handschriften mit modernen optischen Geräten und Mikroskopen auf Fälschung und Urheberschaft untersucht. Dies dauert in der Regel höchstens 24 Stunden.
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4. Erstellung des Gutachtens
Ein ausführliches, wissenschaftlich begründetes Privatgutachten mit Unterschriftenanalysen und Vergleichsabbildungen wird zur Vorlage als Beweismittel erstellt.
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5. Übergabe
Das unterzeichnete Gutachten wird übergeben und wir informieren Sie über die nächsten Schritte im Verfahren.





