Privatgutachten und wissenschaftliche Stellungnahme
Wissenschaftliche Untersuchung nach Art. 67 CMK und Art. 293 HMK, die vor türkischen Gerichten als Beweismittel vorgelegt werden kann.
Rechtliche Stellung eines Privatgutachtens in der Türkei
Das türkische Verfahrensrecht erlaubt den Parteien ausdrücklich, ein Sachverständigengutachten einzuholen:
Strafprozessordnung (CMK), Art. 67
„Der Staatsanwalt, der Nebenkläger, sein Vertreter, der Beschuldigte oder Angeklagte, der Verteidiger oder gesetzliche Vertreter kann zum Verfahrensgegenstand, zur Berücksichtigung bei der Erstellung des Gutachtens des gerichtlichen Sachverständigen oder zu diesem Gutachten eine wissenschaftliche Stellungnahme eines Sachverständigen einholen.“ (nicht amtliche Übersetzung)
Zivilprozessordnung (HMK), Art. 293
„Die Parteien können zum Streitgegenstand eine wissenschaftliche Stellungnahme eines Sachverständigen einholen.“ (nicht amtliche Übersetzung)
Nach Art. 293 Abs. 2 HMK kann der Richter auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, dass der Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat, in der Verhandlung angehört wird; Richter und Parteien können ihm Fragen stellen. Ein zu den Akten gereichtes Privatgutachten würdigt das Gericht zusammen mit den übrigen Beweisen frei (Art. 198 HMK, Art. 217 CMK).
Die Parteien können sich daher bei technischen Fragen an zertifizierte Sachverständige wenden, ein Privatgutachten einholen und es dem Gericht als Beweismittel vorlegen. Dies ist IHR GESETZLICHES RECHT.
Unsere Qualifikationen in diesem Bereich

Zertifikat Kriminalistik-Sachverständiger (Urkundenuntersuchung)

Masterabschluss in Rechtsmedizin

Schulungen zu ISO/IEC 17025 (Kompetenz von Prüflaboratorien)
Bescheinigung als Gerichtssachverständiger
Häufig gestellte Fragen
Können Ihre Gutachten vor Gericht verwendet werden?
Ja. Nach Art. 67 der türkischen Strafprozessordnung (CMK) und Art. 293 der türkischen Zivilprozessordnung (HMK) können die Parteien Gutachten privater Sachverständiger einholen. Diese Gutachten können Sie dem Gericht und der Staatsanwaltschaft als Beweismittel vorlegen.
Sind die Sachverständigen von Rota Kriminal qualifiziert?
Alle Untersuchungen führt unser erfahrener Sachverständiger Bülent Aydoğmuş persönlich durch. Er verfügt über mehr als zwanzig Zertifikate nationaler und internationaler Institutionen.
Welche Geräte werden eingesetzt?
Unsere Untersuchungen sind rein wissenschaftlich; dabei kommen einige der modernsten Geräte zur Urkundenuntersuchung zum Einsatz. Wir verbinden Technik mit Erfahrung.
Wie lange dauert eine Untersuchung?
Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein vorläufiges Ergebnis. Wünschen Sie ein Gutachten, liegt Ihr ausführlicher Bericht innerhalb von 48 Stunden vor.
Wie werden Honorar und Rechnung gehandhabt?
Das Honorar richtet sich nach der Art der Unterlagen. Zunächst erfolgt die Untersuchung; fällt das Ergebnis zu Ihren Gunsten aus, wird das Gutachten erstellt. Für alle Leistungen wird eine elektronische Rechnung (e-Fatura) ausgestellt.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Rota Kriminal ist in der gesamten Türkei und im Ausland (insbesondere in den USA) tätig. Unterlagen können Sie uns auch per Kurier oder Post zusenden. Anfrage aus dem Ausland →
Bieten Sie Untersuchungen vor Ort an?
Ja. Dank unserer mobilen technischen Ausstattung führen wir in der gesamten Türkei Untersuchungen vor Ort durch, ohne Abstriche bei der Qualität.
Wer kann Ihre Leistungen in Anspruch nehmen?
Jeder, der seine Rechte wahren möchte, kann unsere Leistungen in Anspruch nehmen, allen voran Rechtsanwälte. Unser Sachverständiger arbeitet streng objektiv und nach ethischen Grundsätzen.
Richtlinien und rechtliche Hinweise
- KVKK-Datenschutzhinweis Rechtliche Informationen zum Schutz und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach dem türkischen Datenschutzgesetz Nr. 6698 (KVKK).
- Datenschutzerklärung Unsere Zusagen zur Wahrung von Mandantengeheimnissen und zur Vertraulichkeit Ihrer Unterlagen.
- Cookie-Richtlinie Die Cookies, mit denen wir Ihr Nutzungserlebnis auf unserer Website verbessern.
- Nutzungsbedingungen Rechtliche Pflichten bei der Nutzung der Website und der Inanspruchnahme unserer Leistungen.
Rechtlicher Rahmen des Privatgutachtens
Die Einholung eines Privatgutachtens ist ein gesetzliches Recht der Parteien. Wissenschaftliche Gutachten, die nach Art. 67 CMK und Art. 293 HMK bei Gericht vorgelegt werden, werden zu den Akten gereicht und vom Gericht zusammen mit den übrigen Beweisen gewürdigt. Die folgenden offiziellen Quellen bilden die rechtliche Grundlage dieses Rechts.
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Art. 67 CMK – Recht auf ein Privatgutachten (Strafverfahren)
Die türkische Strafprozessordnung (CMK) bestimmt: „Der Staatsanwalt, der Nebenkläger, sein Vertreter, der Beschuldigte oder Angeklagte, der Verteidiger oder gesetzliche Vertreter kann zum Verfahrensgegenstand, zur Berücksichtigung bei der Erstellung des Gutachtens des gerichtlichen Sachverständigen oder zu diesem Gutachten eine wissenschaftliche Stellungnahme eines Sachverständigen einholen.“ (nicht amtliche Übersetzung, Art. 67 Abs. 6)
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Art. 293 HMK – Recht auf ein Privatgutachten (Zivilverfahren)
Art. 293 der türkischen Zivilprozessordnung (HMK) bestimmt: „Die Parteien können zu dem streitgegenständlichen Sachverhalt eine wissenschaftliche Stellungnahme eines Sachverständigen einholen.“ (nicht amtliche Übersetzung) Nach Art. 293 Abs. 2 kann der Richter anordnen, dass der Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat, angehört wird.
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HMK Art. 281 – Einwendungen gegen das Gerichtsgutachten
Nach Art. 281 HMK können die Parteien binnen zwei Wochen nach Zustellung des Gerichtsgutachtens beantragen, dass Lücken ergänzt, Unklarheiten erläutert oder ein neuer Sachverständiger bestellt wird. Erfordert die Einwendung besondere oder technische Arbeit, kann auf rechtzeitigen Antrag einmalig eine Nachfrist von höchstens zwei Wochen gewährt werden.
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Vereinigung der türkischen Rechtsanwaltskammern
Die Vereinigung der türkischen Rechtsanwaltskammern (TBB) ist eine Informationsquelle für Rechtsanwälte zur Einholung von Gutachten im Verfahren und zu deren Vorlage als Beweismittel.
Zur TBB-Website -
Justizministerium – Sachverständigenwesen
Die Abteilung für Sachverständigenwesen des türkischen Justizministeriums ist die offizielle Stelle, die das System der gerichtlichen Sachverständigen und Gutachten in der Türkei regelt. Das Privatgutachten ergänzt dieses System.
Zur Website des Ministeriums -
Amtsblatt – Sachverständigengesetz
Das Sachverständigengesetz Nr. 6754 (Bilirkişilik Kanunu) ist die zentrale gesetzliche Regelung zu den Grundsätzen der Sachverständigentätigkeit, zur Eintragung in Sachverständigenlisten und zur Stellung des Gutachtens im Verfahren.
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