
Kann jemand, der tatsächlich selbst unterschreibt, bewusst von seinen gewohnten Unterschriftsmerkmalen abweichen, um die Unterschrift später verleugnen zu können? Diese Frage begegnet in der Praxis der forensischen Urkundenuntersuchung immer wieder und gehört zu den technisch am schwierigsten zu beurteilenden Fallkonstellationen.
Auch wenn Abweichungen im Erscheinungsbild einer Unterschrift auf den ersten Blick Verdacht erregen, kommt es bei der wissenschaftlichen Untersuchung nicht allein auf die Formähnlichkeit an, sondern auf die gemeinsame Bewertung von Entstehungsprozess, Bewegungscharakter und individuellen Schreibgewohnheiten.
Was ist eine in Verleugnungsabsicht verstellte Unterschrift?
Eine in Verleugnungsabsicht verstellte Unterschrift liegt vor, wenn eine Person das Dokument zwar selbst unterschreibt, ihre Unterschrift jedoch bewusst abweichend von ihren gewohnten Merkmalen ausführt, um später behaupten zu können: „Diese Unterschrift stammt nicht von mir.“
Ziel ist dabei nicht, die Unterschrift einer anderen Person nachzuahmen, sondern die eigene Unterschrift so zu verändern, dass man sie später verleugnen kann.
Wie entstehen solche Unterschriften?
Bei Unterschriften, die in Verleugnungsabsicht geleistet werden, kann die Person
- Buchstabenformen verändern,
- die Neigung der Unterschrift abwandeln,
- die Strichrichtungen ändern,
- die Unterschrift langsamer oder schneller als üblich ausführen,
- bestimmte charakteristische Bewegungen bewusst weglassen,
- die Unterschrift übermäßig vereinfachen oder verkomplizieren.
Da Schreibbewegungen jedoch weitgehend auf unwillkürlichen motorischen Gewohnheiten beruhen, ist es meist nicht möglich, sämtliche charakteristischen Merkmale bewusst zu verändern.
Wie wird sie in der forensischen Urkundenuntersuchung bewertet?
Sachverständige entscheiden nicht allein anhand des Gesamteindrucks der Unterschrift. Im Ablauf der forensischen Urkundenuntersuchung wird die Unterschrift hinsichtlich ihrer Entstehungsdynamik als Ganzes betrachtet. Bei der Untersuchung werden
- Strichbeschaffenheit,
- Bewegungskontinuität,
- Schreibdruck,
- Anfangs- und Endbewegungen,
- Schreibrhythmus,
- natürliche Variationen,
- charakteristische Gewohnheiten,
- Spuren der motorischen Koordination
gemeinsam bewertet. Daher können zwei Unterschriften, die äußerlich sehr verschieden wirken, technisch charakteristische Merkmale derselben Person aufweisen.
Ist eine in Verleugnungsabsicht verstellte Unterschrift dasselbe wie eine gefälschte Unterschrift?
Nein. Die beiden Begriffe unterscheiden sich grundlegend. Bei einer gefälschten Unterschrift wird versucht, die Unterschrift einer anderen Person nachzuahmen. Bei einer in Verleugnungsabsicht verstellten Unterschrift verändert die Person dagegen bewusst ihre eigene Unterschrift.
Daher werden beide Fälle nach unterschiedlichen technischen Kriterien bewertet.
Schwierigkeiten bei der Untersuchung von in Verleugnungsabsicht verstellten Unterschriften
Unterschriften, bei denen eine Verleugnungsabsicht angenommen wird, gehören zu den schwierigsten Fällen der forensischen Urkundenuntersuchung. In solchen Akten liefert der bloße Vergleich von Unterschriftsproben nicht immer ausreichende technische Daten.
In der Praxis gibt es Akten, in denen aufgrund unzureichenden Vergleichsmaterials oder eingeschränkter Untersuchungsmöglichkeiten verschiedene Sachverständige zu unterschiedlichen technischen Bewertungen gelangen. Dies kann in manchen Fällen dazu führen, dass der tatsächliche Unterzeichner einen Nachteil erleidet oder ein Fälschungsvorwurf nicht sachgerecht beurteilt werden kann.
In manchen Fällen ergeben sich bei der technischen Untersuchung unterschiedliche Bewertungen zur Urheberschaft der Unterschrift, obwohl die Personen, die das Dokument erstellt oder bezeugt haben, angeben, die Unterschrift sei vor ihren Augen geleistet worden. Solche Schwierigkeiten treten vor allem in Akten auf, in denen nur Unterschriftsproben vorliegen und kein ausreichendes Vergleichsmaterial beschafft werden kann. Deshalb ist es sehr wichtig, die Untersuchung möglichst durch umfassende technische Daten zu stützen.
Eine vorbeugende Praxis gegen mögliche Verleugnungsbehauptungen
Um späteren Behauptungen, eine Unterschrift sei nicht echt, vorzubeugen, kann es insbesondere bei Verträgen von großer rechtlicher Bedeutung, Schuldscheinen (senet), Verpflichtungserklärungen und ähnlichen Dokumenten sinnvoll sein, nicht nur eine Unterschrift einzuholen, sondern den Unterzeichner zusätzlich einen kurzen Text, Vor- und Nachnamen oder das Datum eigenhändig auf dasselbe Dokument schreiben zu lassen. (Besonders hilfreich ist es, die handschriftlichen Angaben auf Schuldscheinen und Schecks vom Schuldner schreiben zu lassen.)
So kann der Sachverständige, falls die Unterschrift später bestritten wird, nicht nur die Unterschrift, sondern auch die Handschrift auf demselben Dokument technisch bewerten.
Die Handschrift enthält hinsichtlich Buchstabenbildung, Strichcharakter, Schreibgewohnheiten, Bewegungsrhythmus und natürlicher Variationen weit mehr charakteristische Merkmale als eine Unterschrift. Handschrift auf demselben Dokument kann daher zusätzliche technische Daten liefern und zu einer umfassenderen Bewertung beitragen.
Auch wenn diese Praxis rechtlich nicht vorgeschrieben ist, kann ein kurzer handschriftlicher Zusatz neben der Unterschrift – gerade bei wichtigen Rechtsgeschäften – als praktische, vorbeugende Maßnahme gelten, die bei späteren Verleugnungsbehauptungen zur Ermittlung der materiellen Wahrheit beiträgt.
Die Bedeutung einer korrekten Bewertung bei in Verleugnungsabsicht verstellten Unterschriften
In Verleugnungsabsicht verstellte Unterschriften gehören in der forensischen Urkundenuntersuchung zu den Fällen, die technisches Fachwissen und sorgfältige Bewertung erfordern. In solchen Akten ist es nicht richtig, allein anhand des Gesamteindrucks der Unterschrift zu einem Ergebnis zu gelangen. Die wissenschaftliche Untersuchung erfordert die gemeinsame Bewertung der charakteristischen Merkmale der Unterschrift, ihrer Bewegungsstruktur, ihrer natürlichen Variationen und sämtlichen verfügbaren Vergleichsmaterials.
Gerade bei wichtigen Rechtsdokumenten kann es ein wesentlicher Faktor zur Unterstützung der Untersuchung bei späteren Verleugnungsbehauptungen sein, wenn der Unterzeichner neben seiner Unterschrift einen kurzen Text, Vor- und Nachnamen oder das Datum eigenhändig auf dasselbe Dokument schreibt (bei Schuldscheinen und Schecks die Angaben durch den Schuldner). Diese Praxis ist rechtlich nicht vorgeschrieben, aber eine vorbeugende Maßnahme, die dazu beitragen kann, dass sich die technische Bewertung auf stärkere Daten stützt. So lässt sich eine solidere Untersuchungsgrundlage schaffen – sowohl zur Verringerung möglicher Nachteile als auch zur Erleichterung der Ermittlung der materiellen Wahrheit.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer in Verleugnungsabsicht verstellten und einer gefälschten Unterschrift?
Bei einer gefälschten Unterschrift wird die Unterschrift einer anderen Person nachgeahmt, und sie stammt nicht vom angeblichen Inhaber. Bei einer in Verleugnungsabsicht verstellten Unterschrift verändert die Person bewusst ihre eigene Unterschrift; die Unterschrift stammt tatsächlich von ihr. Daher werden beide Fälle nach unterschiedlichen technischen Kriterien bewertet.
Kann jemand seine eigene Unterschrift verändern, um sie zu verleugnen?
Eine Person kann das Erscheinungsbild ihrer Unterschrift etwa in Buchstabenform, Neigung und Schreibgeschwindigkeit bewusst verändern. Da Schreibbewegungen jedoch weitgehend auf unwillkürlichen motorischen Gewohnheiten beruhen, ist es meist nicht möglich, Schreibdruck, Bewegungsrhythmus und sämtliche individuellen Mikromerkmale zu verändern.
Wie wird eine in Verleugnungsabsicht verstellte Unterschrift erkannt?
Die Untersuchung stützt sich nicht nur auf den Gesamteindruck der Unterschrift, sondern auf zahlreiche Kriterien wie Strichbeschaffenheit, Bewegungskontinuität, Schreibdruck, Schreibrhythmus, natürliche Variationen und Spuren der motorischen Koordination. So lässt sich beurteilen, ob zwei äußerlich verschiedene Unterschriften technisch von derselben Person stammen.
Welche Vorkehrungen lassen sich gegen das Verleugnen einer Unterschrift treffen?
Die wirksamste Vorkehrung besteht darin, dass der Unterzeichner bei wichtigen Dokumenten neben der Unterschrift Vor- und Nachnamen, das Datum oder einen kurzen Text eigenhändig hinzufügt. Werden diese Angaben auf Schuldscheinen und Schecks vom Schuldner geschrieben, liefert dies bei einem Bestreiten der Unterschrift zusätzliche charakteristische Daten für die Untersuchung.




